Ad-hoc

Ad-hoc-Meldung im Börsen ABCWer Aktien besitzt, ist damit Mitinhaber eines Unternehmens. Der Wert einer Aktie kann aus verschiedenen Gründen schwanken. Solche Schwankungen können einzelne Aktienunternehmen nicht beeinflussen. In einer solchen Situation besteht kein Grund für eine Ad-hoc-Meldung.

Eine solche Meldung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz muss erfolgen, wenn es im Aktienunternehmen selbst zu Ereignissen gekommen ist, die den Wert der Aktie aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich beeinflussen werden.

Beispiele und Folgen von Ad-hoc-Meldungen

Ad hoc meint in diesem Zusammenhang soviel wie ‚unmittelbar‘, 'sofort‘. Damit soll verhindert werden, dass Aktionäre, die Kenntnis von solchen Ereignissen haben (Insiderhandel), sich gegenüber denen einen Vorteil verschaffen können, die nicht informiert sind. Muss zum Beispiel ein Autohersteller eine große Zahl von Fahrzeugen nachbessern, etwa weil ein Konstruktionsfehler vorliegt, dürfte sich dies negativ auf den Aktienkurs des Unternehmens auswirken.

Nach einer entsprechenden Ad-hoc-Meldung bleibt es dem Aktienbesitzer überlassen, welche Konsequenzen er aus der Meldung zieht, etwa indem er die Aktien verkauft. Nachweislich unterlassene Ad-hoc-Meldungen sind strafbar.

Hier einige Bespiele für Ad-hoc Meldungen: Quartals- oder Jahreszahlen, Übernahmen von Unternehmen oder  Wechsel in der Unternehmensleitung.

 

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