Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer im Börsen ABCSeit Ausbruch der Bankenkrise 2007, die den Ausgangspunkt für die anhaltende Finanzkrise und die Staatsschuldenkrise im Euro-Raum bildete, wird wieder verstärkt über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gesprochen.

Sowohl Befürworter als auch Gegner führen dabei gewichtige Argumente ins Feld.

Zweck der Finanztransaktionssteuer

Ganz einfach ausgedrückt und wie der Name schon sagt ist es eine Steuer auf alle sowohl börslichen als auch außerbörslichen Finanztransaktionen. Da man sich in der EU nicht auf eine gemeinsame Transaktionssteuer einigen konnte, werden jetzt 11 Länder, darunter Deutschland und Frankreich eine solche Steuer einführen, deren genaue Ausgestaltung noch festgelegt werden muss.

Zwei Ziele werden vor allem damit verfolgt. Erstens geht es darum, als ein Mittel der Marktregulierung die Finanzmärkte zu stabilisieren und insbesondere den Umfang des spekulativen und technischen Handels zu verringern, indem die Transaktionskosten steigen. Vor allem der computergestützte Handel, der dazu führt, dass Wertpapiere auch bei nur minimalsten Kursgewinnen viele Male den Besitzer wechseln, soll damit eingedämmt werden.

Zweitens geht es um politische Ziele. In der Bankenkrise haben alle laut nach dem Staat gerufen, dass er mit Steuermitteln die Banken unterstützt, jetzt sollen die Banken auch etwas zurückzahlen, auch als Absicherung für erneute Krisen. Für den Privatanleger spielt diese Steuer im Prinzip keine Rolle, bei den nur sehr wenigen Transaktionen fällt die Steuer nicht ins Gewicht, da sie – sofern man den Vorschlägen der EU-Kommission folgt – 0,1 Prozent beim Handel von Aktien und Anleihen bzw. 0,01 Prozent für Derivate von Anleihen und Aktien betragen soll.

 

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