Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhung im Börsen ABCAls Kapitalerhöhung ist jede Maßnahme anzusehen, die es zum Ziel hat, das Eigenkapital eines Unternehmens anzuheben. Die Anhebung kann notwendig werden, wenn beispielsweise laufende Zahlungen nicht getätigt werden können. Es liegen gegebenenfalls Liquiditätsprobleme vor.

Auch zur Tätigung von Investitionen ist die Anhebung des Kapitals nicht ungewöhnlich. Genau so führen Überlegungen zur Senkung des Fremdkapitals aus der Gesamtkapitalsumme häufig dazu, das Eigenkapital zu erhöhen.

Arten von Kapitalerhöhungen

Zur Kapitalerhöhung können Kredite aufgenommen werden. Man spricht dann von Kapitalerhöhung durch Außenfinanzierung: Fremde, nicht zum Unternehmen gehörende Kapitalgeber, stellen Geld zur Verfügung. Meist gegen Zins. Eine andere Form der Kapitalerhöhung findet statt, wenn Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern in das Unternehmen investiert werden. In diesem Fall spricht man von Innenfinanzierung.

Wichtig ist es, zu beachten, dass es unterschiedliche Rechtsvorschriften einzuhalten gilt, je nach Rechtsform des Unternehmens. Teils muss die Zustimmung aller Gesellschafter in Personengesellschaften eingeholt werden. In der GmbH etwa muss zunächst die Satzung geändert werden. Bei der Kapitalerhöhung durch Stille Gesellschafter ist zu beachten, dass diese wohl an den Gewinnen, nicht aber an den Verlusten zu beteiligen sind. In einer AG unterscheidet man zwischen der effektiven und der nominellen Kapitalerhöhung, die ebenfalls in der Hauptversammlung beschlossen wird.

 

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