Vorzugsaktien

Vorzugsaktien im Börsen ABCEine Vorzugsaktie ist das Gegenstück zu einer Stammaktie. Der Aktionär erhält durch eine Vorzugsaktie ein Sonderrecht auf Dividenden und sonstige Zahlungen, hat allerdings auf der Hauptversammlung kein Stimmrecht.

Vorzugsaktien werden vor allem an eigene Mitarbeiter ausgegeben und als Bonuszahlung verwendet.

Vor- und Nachteile von Vorzugsaktien

Unter Zustimmung der Hauptversammlung, also einer Mehrheit aller Halter von Stammaktien, kann der Vorstand eine Umwandlung von Vorzugsaktien zu Stammaktien zustimmten. Dies darf allerdings nur unter der Zustimmung der Vorzugsaktionäre geschehen. Oft wird bei einer solchen Umwandlung ein finanzieller Anreiz geboten, das heißt die Vorzugsaktionäre zahlen zwar eine Umwandlungsgebühr, diese ist allerdings geringer als der Aktienkurs zwischen Vorzugs- und Stammaktien.

Da Vorzugsaktien keine Stimmrechte haben, ist der Aktienkurs in der Regel niedriger. Für einen Kleinaktionär ist es allerdings relativ egal, ob dieser Vorzugs- oder Stammaktien hält, da die Zahlung der Dividende in Deutschland in der Regel an beide Aktionärstypen gleichzeitig und in gleicher Höhe stattfindet. Nur wenn ein Problem bei der Unternehmung auftritt sind die Halter von Vorzugsaktien im Vorteil.

Eventuelle Entschädigungszahlungen an Aktionäre werden immer zuerst an die Halter von Vorzugsaktien getätigt. Da Stammaktien zum Grund- oder Eigenkapital zählen, werden die Halter von Stammaktien bei einer Insolvenz nachrangig behandelt und gehen oft leer aus. In diesem Fall ist das Halten von Vorzugsaktien vorteilhaft.

 

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