Emittent

Emittent im Börsen ABCInstitutionen, die übertragbare Wertpapiere auf den Kapitalmärkten ausgeben, werden Emittenten genannt. Der Zweck liegt in der Kapitalbeschaffung. Gibt eine Notenbank Geld aus, so gilt auch sie als Emittent. Als Emission wird die Ausgabe an sich bezeichnet.

Ausgebende Institutionen können Versicherungen, Gebietskörperschaften, Handelsunternehmen, Kreditinstitute, Industrieunternehmen, Staaten oder auch eine natürliche Person sein. Holen diese Institutionen Fremdkapital, ohne selbst direkt einen Kredit aufzunehmen, werden sie als Emittent bezeichnet.

Emissionsarten und Voraussetzungen

Bei erstmaliger Wertpapierplatzierung spricht man von Neuemittenten. Dem steht der Daueremittent entgegen. Führt ein Emissionskonsortium die Wertpapieremission durch, wird von der Fremdemission gesprochen.  Handelt der Emittent auf eigene Rechnung mit seinen eigenen Wertpapieren, spricht man von der Selbstemission. Wird das Angebot allerdings veröffentlicht, muss sich auch der Selbstemittent eines Kreditinstitutes bedienen. Bietet er die Papiere nur ausgesuchten Investoren an, ist ein Kreditinstitut nicht nötig. Es handelt sich dann um eine nicht öffentliche Emission. Man spricht hier vom Private Placement.

Ob und wer seine Papiere an der Börse platzieren darf, regelt die Börsenzulassungs-Verordnung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise bedarf es eines Zulassungsprospektes. Eine Berichterstattungspflicht besteht ebenfalls. Kann der Emittent seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies einen Totalausfall für Gläubiger zur Folge haben. Ein bekanntes Beispiel war die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers.

 

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